Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Verbraucherhinweise
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltfreundlich entsorgt werden. In den Geräten stecken viele wertvolle, aber auch umweltschädliche Stoffe. Diese können und sollten nicht einfach weggeworfen werden. Ziel ist es, seltene Metalle zurückzugewinnen und die Umwelt vor dem Eintrag von Schadstoffen zu schützen. Darüber hinaus soll die illegale Ausfuhr von Elektro-Altgeräten ins Ausland unterbunden werden.